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   VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969   

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VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969 (https://dejure.org/2024,7542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969 (https://dejure.org/2024,7542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2024 - 14 ZB 23.1969 (https://dejure.org/2024,7542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BNatSchG § 17 Abs. 8 S. 1; BayNatSchG Art. 3 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Naturschutzrechtliche Anordnung, Untersagung von Eingriffen in Feldgehölze und Dauergrünland.

  • rewis.io

    Naturschutzrechtliche Anordnung, Untersagung von Eingriffen in Feldgehölze und Dauergrünland.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Der Umstand, dass Erkenntnisse über das in vergleichbaren Streitverfahren übliche Komplexitätsmaß für nicht-spezialisierte Rechtsanwälte nicht beschaffbar sind, wirkt sich dabei auf die Darlegungslasten aus (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164).

    Soweit eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schon nach dem - nicht lediglich dem Bemühen, auf die Argumente des Unterlegenen möglichst vollständig einzugehen, dienenden (vgl. Seibert a.a.O. § 124 Rn. 108) - Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils schwierig erscheint, kann der Darlegungslast mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Urteilspassagen genügt werden (BVerfG, B.v. 23.6.2000 a.a.O.).

    Soweit allerdings die Schwierigkeit in vom Verwaltungsgericht nicht oder unzutreffend behandelten Aspekten erblickt wird, müssen diese Gesichtspunkte nachvollziehbar dargestellt und ihr Schwierigkeitsgrad plausibel gemacht werden (BVerfG, B.v. 23.6.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Kein Argument ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das bundesverwaltungsgerichtliche Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - (NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 12), weil es dort schon nicht um Art. 3 Abs. 4 BayNatSchG ging, sondern um § 14 Abs. 1 BNatSchG (bezogen auf einen Fall aus Sachsen-Anhalt) und das dort praktizierte Abstellen auf agrarförderrechtliche Bestimmungen sich allein auf § 14 Abs. 1 BNatSchG bezog - zur landesrechtlichen Bestimmung des Art. 3 Abs. 4 BayNatSchG findet sich in der besagten bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung keinerlei Aussage.

    Soweit die Antragsbegründung die verwaltungsgerichtliche These kritisiert, eine vormals ackerbaulich genutzte Fläche verliere diesen Status bereits dann, wenn sie fünf Jahre nicht mehr ackerbaulich genutzt werde (UA Rn. 59 mit Hinweis unter anderem auf BVerwG, U.v. 13.6.2019 - 4 C 4.18 - NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 12), und meint, ein wesentlicher (gegen die Entstehung von Dauergrünland sprechender) Unterschied zum bundesverwaltungsgerichtlichen Fall bestehe darin, dass dort eine mit "Ackergras" bestandene Fläche, vorliegend aber eine fünfjährige Nichtnutzung in Form einer "Ackerbrache" vorgelegen habe, bei der keine Futterpflanzen aufstünden, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen, weil sie sich nicht näher mit dem vom Bundesverwaltungsgericht verwendeten Kriterium befasst, eine Fläche werde regelmäßig Dauergrünland sein, wenn eine Grünlandfläche "mindestens fünf Jahre nicht mehr Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes ist" (BVerwG, U.v 13.6.2019 a.a.O. Rn. 12).

  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 14 ZB 23.6

    Umwandlung von Dauergrünland

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Der Gesetzgeber hat bei der Sicherung von Dauergrünland dem Erhalt der Artenvielfalt eine enorme Bedeutung beigemessen (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 14 ZB 23.6 - ZUR 2023, 693 Rn. 14 m.w.N.).

    Es ist nämlich weder dargelegt noch ersichtlich, dass die umstrittenen Flächen erst "ab dem 1. Januar 2021" i.S.v. § 6 Satz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes neu entstanden wären (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 14 ZB 23.6 - ZUR 2023, 693 Rn. 10 bis 12), sodass es jedenfalls im vorliegenden Fall bei den besagten Auslegungsergebnissen der vom Verwaltungsgericht rezipierten Senatsrechtsprechung zu Art. 3 Abs. 4 BayNatSchG bleibt.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Berufung zuzulassen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 139 f.) und sich das angegriffene verwaltungsgerichtliche Urteil nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543; vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Besondere Schwierigkeiten setzen nicht zwingend eine Überdurchschnittlichkeit gegenüber dem Üblichen voraus (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12; B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.); vielmehr können auch alltägliche Rechtsstreitigkeiten kompliziert sein, wenn im konkreten Fall eine Prognose über den Ausgang des Rechtsstreits im Berufungszulassungsverfahren nicht möglich ist (NdsOVG, B.v. 24.3.1997 - 1 M 1463/97 - NVwZ 1997, 1229 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/5098 zu Nr. 15; vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 107 ff. m.w.N.), wobei ein für eine Ablehnung der Berufungszulassung notwendiger erheblicher Begründungsaufwand in der Art eines Berufungsurteils ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten sein kann (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642/3643).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Berufung zuzulassen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 139 f.) und sich das angegriffene verwaltungsgerichtliche Urteil nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543; vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Berufung zuzulassen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 139 f.) und sich das angegriffene verwaltungsgerichtliche Urteil nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543; vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die "gesicherte Möglichkeit" ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    Besondere Schwierigkeiten setzen nicht zwingend eine Überdurchschnittlichkeit gegenüber dem Üblichen voraus (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12; B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.); vielmehr können auch alltägliche Rechtsstreitigkeiten kompliziert sein, wenn im konkreten Fall eine Prognose über den Ausgang des Rechtsstreits im Berufungszulassungsverfahren nicht möglich ist (NdsOVG, B.v. 24.3.1997 - 1 M 1463/97 - NVwZ 1997, 1229 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/5098 zu Nr. 15; vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 107 ff. m.w.N.), wobei ein für eine Ablehnung der Berufungszulassung notwendiger erheblicher Begründungsaufwand in der Art eines Berufungsurteils ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten sein kann (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642/3643).
  • VGH Bayern, 23.07.2020 - 14 B 18.1472

    Austausch der Befugnisnorm bei Ermessensentscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
    In der Senatsrechtsprechung (BayVGH, U.v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 - BayVBl 2021, 88), die das Verwaltungsgericht auch zutreffend referiert (UA Rn. 52), ist geklärt, dass Art. 3 Abs. 4 BayNatSchG den europarechtlichen Dauergrünlandbegriff aus dem Bereich des Agrarförderungsrechts gerade nicht aufgegriffen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07

    Nachträgliche Beifügung begünstigenden Bedingung zu einem belastenden

  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der

  • OVG Niedersachsen, 24.03.1997 - 1 M 1463/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Nicht hinreichend geklärter

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 14 ZB 19.1367

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Landschaftsschutzverordnung

  • VGH Bayern, 29.01.2009 - 14 ZB 07.1880

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; besondere tatsächliche und rechtliche

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